Stadtwerke Journal Nr. 51 | März 2024

Stadtwerke Journal 17 Der Netzkostenzuschuss Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuer- baren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zur Strompreisbremse einen Netzkostenzuschuss. Dieser wird in der Höhe von 75 Prozent auf die vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt. Der Netzkostenzuschuss wird ebenfalls zwischen 1. Jänner 2023 und 31. Dezember 2024 gewährt. Verlängerung der gesenkten Netzgebühren bis Ende 2024 Die Systemnutzungsentgeltverordnung der E-Control regelt jährlich die Gebühren für das Stromnetz. Diese gilt für alle Netzbetreiber gleichermaßen. Die ursprünglich bis Jahresende 2023 deutlich gesenkten Netzgebühren wurden nun ebenfalls bis 31. Dezember 2024 verlängert. Bei Fragen hilft die Kundenberatung Für alle Fragen zu Ihrer persönlichen Stromrechnung besuchen Sie unsere Website oder kontaktieren Sie die Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein. Der neue Tarif „kufstein.strom“ Haben Sie sich noch nicht für den neuen, deutlich günstigeren Energietarif „kufstein.strom“ entschieden, wollen aber ab jetzt von einem um über 17 Prozent niedrigeren Energiepreis profitieren? Dann melden Sie sich bitte in der Stadtwerke Kundenberatung. Sie erreichen die Kundenberatung der Stadtwerke Kufstein telefonisch unter 05372 6930 oder per E-Mail an kundenberatung@stwk.at. Reduktion der Strompreisbremse hat keine Auswirkungen auf Stadtwerke Kund*innen Vor wenigen Wochen wurde von der Regierung die Reduktion der Strompreisbremse verlautbart. Ab Juli 2024 wird dabei die maximale Höhe der Strompreisbremse von 40 auf 25 Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Was bedeutet dieser Beschluss? Grundsätzlich gilt bis Ende des Jahres für jeden Haushalt der Stromkostenzuschuss. Allerdings sinkt ab 1. Juli 2024 die Förderung von bis zu 30 Cent pro kWh auf maximal 15 Cent pro kWh. Die Obergrenze des Energiepreises, bis zu dem die Bremse wirkt, geht somit von 40 Cent auf 25 Cent zurück. In den Medien ist derzeit zu lesen, dass Strom- kundinnen und -kunden deshalb ab 1. Juli 2024 mit einem Preisschub rechnen müssen. Aufgrund des günstigen Strompreises, der deutlich unter 25 Cent pro kWh liegt, haben Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Kufstein aus dieser Änderung keine Mehrkosten zu erwarten. Hier geht’s zur Website. Stromkosten- und Netzkostenzuschuss werden für den neuen Tarif „kufstein.strom“ separat ausgewiesen.

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