Stadtwerke Journal Nr. 51 | März 2024

16 Stadtwerke Journal Wichtige Informationen zur Stromabrechnung 2024 Staatliche Entlastungsmaßnahmen wurden verlängert Ende April werden die Strom-Jahresabrechnungen der Stadtwerke Kufstein für den Zeitraum 1. April 2023 bis 31. März 2024 an die Kundinnen und Kunden versendet. Neben den schon bekannten Positionen für Energie, Netz sowie Steuern und Abgaben werden in diesem Jahr auch die von der Regierung beschlossenen und vor kurzen verlängerten Entlastungsmaßnahmen ausgewiesen. Ebenso wird der Wechsel vom Altvertrag auf den Neuvertrag „kufstein.strom“ dargestellt. Tarifwechsel auf „kufstein.strom“ Die meisten Kundinnen und Kunden haben im Jahr 2023 die Möglichkeit genutzt, rückwirkend per 1. Juli 2023 auf den deutlich günstigeren Energietarif „kufstein.strom“ umzusteigen. Damit konnten über 26 Prozent an Energiekosten eingespart werden. Das führt bei der aktuellen Stromrechnung dazu, dass auf Seite 2 – Rubrik Rechnungsdetail – mehr Positionen angeführt sind als üblich: Alle Positionen für den alten Tarif (z. B. „Fair Plus Privat“) und alle Positionen für den neuen Tarif (z. B. „kufstein.strom privat“) sind in übersichtlichen Gruppen zusammengefasst und jeweils mit Zeitscheiben versehen. So ist ein transparentes Nachvollziehen der Abrechnung gewährleistet. Auch der Strom- und der Netzkostenzuschuss werden in diesem Fall für beide Tarife getrennt ausgegeben. Der Stromkostenzuschuss (= „die Strompreisbremse“) Der Energiepreis wird für private Haushalte pro Energieliefervertrag bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) von der Bundesregierung gedeckelt. Das entspricht in etwa 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Bis zu dieser Menge sind nur 10 Cent pro kWh für den Energiepreis zu bezahlen. Dieser Zuschuss gilt seit 1. Dezember 2022 bis voraussichtlich 31. Dezember 2024. Auf der Abrechnung wird der Stromkostenzuschuss als Minusposition ausgewiesen. In den Rechnungsdetails auf Seite 2 der Abrechnung ist die Basis, die für die Berechnung herangezogen wird, zu finden. In der Regel ist das der Energieverbrauch vom 1. April 2023 bis 31. März 2024. Die Umsatzsteuer von 20 Prozent wird durch den Zuschuss nicht reduziert und fällt auf die Energiekosten in voller Höhe an. Der Stromkostenzuschuss ist eine Unter- stützung für private Haushalte. Bei Anlagen mit BusinessTarifen oder mit hinterlegter UID-Nummer kommt die Strompreisbremse nicht zur Anwendung. Der Stromkostenergänzungszuschuss Zusätzlich zum Stromkostenzuschuss erhalten Mehr- personenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss: Im Zeitraum 1. Juni bis 31. Dezember 2023 betrug dieser einmalig 61,25 Euro je Person, als Stichtag wurde der 1. Juni 2023 herangezogen. Im Zeitraum 1. Jänner bis 30. Juni 2024 sowie 1. Juli bis 31. Dezember 2024 beträgt der Stromkostenzuschuss ein- malig 52,50 Euro je Person, die Stichtage wurden mit 1. Jänner 2024 und 1. Juli 2024 festgelegt. Wichtiger Hinweis: Die Gewährung des Stromkosten- ergänzungszuschusses erfolgte automatisch, wenn der Antrag auf den Energiekostenausgleich genehmigt wurde.

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