Mit Beschluss im Nationalrat vom 7. März 2025 wurde die seit dem 1. Januar 2024 geltende Mehrwertsteuerbefreiung („Nullsteuersatz“) für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp aufgehoben.
Was bedeutet das konkret?
Der Nullsteuersatz gilt nur noch für Projekte, bei denen die Lieferung und/oder Installation bis spätestens 31. März 2025 abgeschlossen sind.
Wichtig: Die Steuererleichterung gilt auch separat: also entweder für die Lieferung oder die Installation. Wird beispielsweise nach dem 6. März 2025 lediglich die Lieferung beauftragt und diese rechtzeitig abgeschlossen, kann die Steuerbefreiung für diesen Teil der Ausführung dennoch angewendet werden.
In der Grafik sind die Bestimmungen zum Auslaufen der Förderung übersichtlich dargestellt. Die Originalgrafik sowie weiterführende Informationen finden Sie direkt auf der Website von PV Austria.
Einen kompletten Überblick zu allen Energieförderungen finden Sie wie gewohnt auf der Förderübersicht der Energieagentur Tirol.