Stadtwerke Journal Nr. 53 | November 2024

12 Stadtwerke Journal Änderung der österreichweiten Marktregeln Rückwirkende Stromanmeldungen nicht mehr möglich Aufgrund einer österreichweiten Anpassung der Marktregeln sind rückwirkende Stromanmeldungen seit dem 7. Oktober 2024 nicht mehr möglich. Diese Neuerung betrifft alle Stromanbieter in Österreich. Was bedeutet das für die Kund*innen der Stadtwerke Kufstein? Bisher war es in vielen Fällen möglich, Stromverträge rückwirkend zu einem früheren Zeitpunkt anzumelden, wenn dies zum Beispiel nach einem Umzug oder einem Vertragswechsel versäumt wurde. Mit der Anpassung der Marktregeln entfällt diese Möglichkeit. Zukünftige Stromanmeldungen werden erst ab dem Tag der tatsächlichen Anmeldung oder ab einem festgelegten Datum in der Zukunft wirksam. Warum wurde diese Änderung vorgenommen? Ziel ist es, den österreichischen Energiemarkt zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass der Ablauf von Stromanmeldungen für alle Kundinnen und Kunden klar und nachvollziehbar ist. Außerdem sollen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung oder der Zuordnung von Verbrauchszeiträumen vermieden werden. Worauf müssen Stadtwerke Kund*innen achten? Um Probleme bei der Anmeldung zu vermeiden, sollte vor dem Einzug ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden. Bei einem Umzug oder einem Anbieterwechsel wird eine möglichst frühzeitige Anmeldung empfohlen, um die Stromversorgung zum gewünschten Zeitpunkt sicherzustellen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Anmeldung benötigen ... ... stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kundenberatung gerne zur Verfügung – telefonisch unter 05372 6930, per E-Mail an kundenberatung@stwk.at oder persönlich am Fischergries 2.

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