Stadtwerke Journal 35 | Juni 2021

12 Stadtwerke Journal Saftige Strafen für Müllsünderinnen und Müllsünder „Über das Jahr kommen da mehrere Tonnen Ab- fall zusammen, die wir einsammeln und auf Kosten der Allgemeinheit entsorgen müssen“, erklärt Recy- clinghofleiter Manfred Zöttl. „Es ist unglaublich, was die Leute da alles ablegen, und das amhelllichten Tag. Abgesehen von den üblichen weggeworfenen Wert- stoffen hatten wir von Autoreifen, Kühlschränken, verdorbenen Lebensmitteln bis hin zu Wohnzimmer- lampen und ganzen Kücheneinrichtungen schon alles dabei“, so Zöttl. Neue Wertstoffsammelstelle und vermehrte Anzeigen Nach einer ersten Reaktion durch Errichtung einer neuen großen Sammelstelle in der Münchner Straße wurde nun nochmals nachgebessert. Der Personal- einsatz wurde erneut aufgestockt, zusätzliche Abfall- behälter bereitgestellt und an Sonn- und Feiertagen werden die Wertstoffsammelstellen jetzt zweimal gesäubert. Zudem werden die bestehenden Reini- gungsintervalle für Altpapier, Dosen und Glas noch- mals verdichtet. Weitere Maßnahmen sind aber notwendig, um der steigenden Vermül- lung des öffentlichen Raumes wirksam entgegenzutreten. Es ist not- wendig, dass die rücksichtslosen Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden. Dank der Überwachung der Wertstoffsammelstellen ist es mög- lich, diese Menschen zu identifizieren und eine Anzeige wegen illegaler Müllablagerung zu erstatten. Nicht weniger als 15 solcher Anzeigen wur- den seit Anfang des Jahres schon gemacht. Strafen bis zu 3.600 EUR drohen In Österreich ist der Umgang mit Wertstoffen und Müll im Abfallwirt- schaftsgesetz geregelt: Rest- und Biomüll müssen ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. Wertstoffe müssen an Wertstoffsammelstellen oder Recyclinghöfen abgegebenwerden. Deponiert man seinen Abfall stattdessen im Straßengraben und wird dabei erwischt, zahlt man. Der Strafrahmen reicht dabei bis 3.600 EUR – bei gefährlichen Abfällen sieht das Abfallwirtschaftsgesetz sogar Strafen bis 41.200 EUR vor. Wertstoffsammelstellen nur für Wertstoffe Wichtig ist noch zu erwähnen, dass an den Wertstoffsammelstellen aus- nahmslos nur Wertstoffe (Altpapier, Dosen und Glas) abgegeben werden dürfen. Die Entsorgung anderer Dinge wie Sperrmüll, Biomüll, Elektroge- räte, Holz etc. ist nicht gestattet! Seit dem Start der Pandemie haben sich das Müllaufkommen und die Anzahl illegaler Müllablagerungen in Kufstein deutlich erhöht. Es wird nicht nur vermehrt Sperr- und Plastik- müll bei denWertstoffsammelstellen abgelagert, immer öfters landet der Müll auch imWald oder einfach auf Grünflächen neben den Straßen. Die Überwachungskamera amMini-Recyclinghof in der Münchner Straße hat alles gut imBlick. Die Entsorgung von Sperrmüll an den Sammelstellen ist ausnahmslos untersagt. So „vermüllt“ sind Sammelstellen leider immer.

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