Stadtwerke Journal 34 | April 2021

Stadtwerke Journal 9 Hydranten: Wasserlieferanten im Brandfall VIDEOBEITRAG Die Stadtwerke Kufstein sind neben der Ver- sorgung mit Trinkwasser auch für die Bereit- stellung von Löschwasser zuständig. Für diesen Zweck sind imVersorgungsgebiet 245 Hydranten aufgestellt. Sie werden über das Trinkwassernetz mit Löschwasser versorgt. Die im Brandfall notwendige Wassermenge wird im Hochbehälter Theaterhütte als Reserve ständig vorbehalten. Alle zwei Jahre erfolgt die In- spektion undWartung jedes Hydranten, um die einwandfreie Funktion im Ernstfall garantieren zu können. Unbefugte Wasserentnahme verboten! An jedem Hydranten befindet sich eine Beschilderung; sie enthält Infor- mationen über die gelieferte Wassermenge, die Position des zugehörigen Absperrschiebers und wichtig: den Hinweis, dass eine unbefugte Was- serentnahme verboten ist. Immer wieder kommt das vor und hat gravie- rende Folgen: Die unsachgemäße Bedienung kann zur Beschädigung des Hydranten führen, im schlimmsten Fall steht er im Brandfall nicht zur Verfügung. Eine Wasserentnahme ist nur mit Erlaubnis durch das Wasserwerk und mit einer entsprechenden Entnahmegarnitur gestattet. Dies betrifft die Verwendung von Wasser aus Hydranten für Poolfüllungen gleich wie für die Reinigung von Tiefgaragen und Parkplätzen, Baustellen oder Tank- füllungen von Arbeitsfahrzeugen. Da dies leider nicht immer eingehalten wird, sind viele Hydrantenmittlerweile mit einemAlarmsystem versehen. Entstandene Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt. Die Beschilderung der Hydranten in Kufstein. Der Hydrant vor der Volksschule Stadt wurde erneuert, da bei der Überprüfung ein Schaden festgestellt worden war. Nun steht er wieder für die Löschwasserversorgung zur Verfügung.

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