Die im Lieferentgelt enthaltenen Preisbestandteile Energiepreis, Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreis werden jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung eines öffentlich zugänglichen, und von der Bioenergie Kufstein GmbH nicht beeinflussbaren, Index angepasst.
Das Ausmaß der Anpassung des Energiepreises sowie des Leistungsbereitstellungs-, des Mess- und des Dienstleistungspreises erfolgt in Abhängigkeit der Entwicklung des vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarten Salzburger Biowärmeindex (für Wärmelieferungsverträge mit verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Preiskomponenten), der die Kostenstruktur und Kostenentwicklung für Anbieter von Biomasse-Nahwärmeversorgung nachbildet.
Grundlage für die Anpassung des Energiepreises (ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge und Förderverpflichtungen) bildet der vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarte Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I (für Wärmelieferungsverträge mit verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Preiskomponenten).
Grundlage für die Anpassung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises (ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge und Förderverpflichtungen) bildet der vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarte Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis.
Eine Anpassung des mit dem Kunden vereinbarten Energiepreises sowie des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises nach Punkt 10.2 ALB erfolgt unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 ALB und jeweils nur zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres. Die Bioenergie Kufstein GmbH ist somit jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres verpflichtet, den Energiepreis sowie den Leistungsbereitstellungs-, den Mess- und Dienstleistungspreis,
- wenn sich der Referenzwert im Verhältnis zum Ausgangswert gesenkt hat, unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 in dem prozentualen Ausmaß zu senken, in dem sich der Referenzwert zum Ausgangswert verändert hat.
- wenn sich der Referenzwert im Verhältnis zum Ausgangswert erhöht hat, unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 in dem prozentualen Ausmaß zu erhöhen, in dem sich der Referenzwert zum Ausgangswert verändert hat.
Erster Ausgangswert für die Indexierung des Energiepreises ist der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I für das dem Vertragsabschluss zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).
Erster Ausgangswert für die Indexierung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises ist jeweils der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis für das dem Vertragsabschluss zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).
Referenzwert für die Indexierung des Energiepreises ist der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I für das dem Anpassungsstichtag zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).
Referenzwert für die Indexierung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises ist jeweils der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis für das dem Anpassungsstichtag zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).
Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.