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Aktuelles zur Entgeltanpassung 2025

Kostengünstig heizen mit Fernwärme

Ab dem 1. Januar 2025 berechnet die Bioenergie Kufstein GmbH die Tarife für Neukundinnen und Neukunden auf Basis des Salzburger Biowärmeindex.

Dies garantiert eine faire und transparente Preisgestaltung für Kundinnen und Kunden und bietet gleichzeitig eine wirtschaftliche Stabilität für Wärmeversorgungsunternehmen.

Berechnungsbeispiel

Indexanpassung Energiepreis:

Veränderung Referenzwert zum Ausgangswert = Ausmaß der Entgeltanpassung (in Prozent):

([Referenzwert - Ausgangswert] / Ausgangswert) x 100

  • Ausgangswert: Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I: 167,1
  • Referenzwert: Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I: 160,2

Berechnungsbeispiel: ([160,2-167,1] / 167,1) x 100 = -4,23 

Veränderung Referenzwert zum Ausgangswert = Ausmaß der Entgeltanpassung (in Prozent): -4,23 %

Der Energiepreis verringert sich um 4,23%

Detaillierte Berechnungslogik

Die im Lieferentgelt enthaltenen Preisbestandteile Energiepreis, Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreis werden jeweils zum 01.01. eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung eines öffentlich zugänglichen, und von der Bioenergie Kufstein GmbH nicht beeinflussbaren, Index angepasst.

Das Ausmaß der Anpassung des Energiepreises sowie des Leistungsbereitstellungs-, des Mess- und des Dienstleistungspreises erfolgt in Abhängigkeit der Entwicklung des vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarten Salzburger Biowärmeindex (für Wärmelieferungsverträge mit verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Preiskomponenten), der die Kostenstruktur und Kostenentwicklung für Anbieter von Biomasse-Nahwärmeversorgung nachbildet.

Grundlage für die Anpassung des Energiepreises (ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge und Förderverpflichtungen) bildet der vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarte Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I (für Wärmelieferungsverträge mit verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Preiskomponenten).

Grundlage für die Anpassung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises (ohne Steuern, Abgaben, Gebühren, Beiträge, Zuschläge und Förderverpflichtungen) bildet der vom Amt der Salzburger Landesregierung quartalsweise verlautbarte Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis.

Eine Anpassung des mit dem Kunden vereinbarten Energiepreises sowie des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises nach Punkt 10.2 ALB erfolgt unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 ALB und jeweils nur zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres. Die Bioenergie Kufstein GmbH ist somit jeweils zum 01.01. eines jeden Kalenderjahres verpflichtet, den Energiepreis sowie den Leistungsbereitstellungs-, den Mess- und Dienstleistungspreis,

  • wenn sich der Referenzwert im Verhältnis zum Ausgangswert gesenkt hat, unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 in dem prozentualen Ausmaß zu senken, in dem sich der Referenzwert zum Ausgangswert verändert hat.
  • wenn sich der Referenzwert im Verhältnis zum Ausgangswert erhöht hat, unter Einhaltung der Vorgangsweise des Punktes 10.1 in dem prozentualen Ausmaß zu erhöhen, in dem sich der Referenzwert zum Ausgangswert verändert hat.

Erster Ausgangswert für die Indexierung des Energiepreises ist der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I für das dem Vertragsabschluss zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).

Erster Ausgangswert für die Indexierung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises ist jeweils der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis für das dem Vertragsabschluss zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).

Referenzwert für die Indexierung des Energiepreises ist der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex - Arbeitspreis I für das dem Anpassungsstichtag zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).

Referenzwert für die Indexierung des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises ist jeweils der veröffentlichte Indexwert des Salzburger Biowärmeindex – Grundpreis für das dem Anpassungsstichtag zuletzt vorangegangene zweite Kalendervierteljahr (01.04.-30.06.).

Nach einer Entgeltanpassung bildet der Referenzwert, der für die Entgeltanpassung herangezogen wird, den neuen Ausgangswert für die nächste Entgeltanpassung.

Wichtiger Hinweis zu den wirtschaftlichen Auswirkungen

Der Salzburger Biowärmeindex kann größeren Schwankungen unterliegen. Durch die Indexierung des Energiepreises sowie des Leistungsbereitstellungs-, Mess- und Dienstleistungspreises in Abhängigkeit der durch die Bioenergie Kufstein GmbH nicht beeinflussbaren Entwicklung des Salzburger Biowärmeindex sind auch erhebliche Preiserhöhungen (oder Preissenkungen) zu den Anpassungsstichtagen gemäß Punkt 10.2.c ALB) möglich.

Zudem liegen dem Ausgangswert Indexwerte in einem in der Vergangenheit liegenden Berechnungszeitraum zugrunde und werden somit vor dem Datum der Wirksamkeit der Entgeltanpassung oder bei Neukunden vor dem Datum des Vertragsabschlusses liegende Indexentwicklungen berücksichtigt.

Dokumente zur Entgeltanpassung

Lokal und nachhaltig

Die Bioenergie Kufstein GmbH gehört als Gemeinschaftsunternehmen zu Anteilen von je 50% der Stadtwerke Kufstein GmbH und der Tiroler Wasserkraft AG. Beide Unternehmen stehen für eine nachhaltige Versorgung, sowie regionale und lokale Energiekonzepte.

Damit ist die Bioenergie Kufstein GmbH ein sicherer Versorger von Fernwärme für die Bewohner Kufsteins. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Walter Eisenmann und Stephan Hilber.

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