Alle Begriffe rund um Ihre Stromrechnung finden Sie in unserer Rechnungserklärung.
Das gesamte Entgelt, das Sie für die Versorgung von Elektrizität zu entrichten haben, wird in drei Bereiche aufgeteilt:
Energiepreis (dies ist jenes Entgelt, das der Stromlieferant erhält),
Netzpreis (dies ist jenes Entgelt, das der Stromnetzbetreiber erhält),
Steuern und Abgaben.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird der Energieliefervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Haushaltskunden und Kleinunternehmen können einen auf unbestimmte Zeit geltenden Energieliefervertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Der Energielieferant kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen kündigen.
Wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, können Haushaltskunden und Kleinunternehmen der Verlängerung bis spätestens zwei Wochen vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit widersprechen, andernfalls der Vertrag auf unbestimmte Zeit gilt. Der Energielieferant kann der Verlängerung unter Einhaltung einer Frist von acht Wochen widersprechen.
Unbefristete Energielieferverträge mit Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, können von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Wurde mit Unternehmen, die keine Kleinunternehmen sind, ein Energieliefervertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen, so endet der Vertrag mit dem vereinbarten Lieferende, sofern er nicht einvernehmlich schriftlich verlängert wird.
Der Arbeitspreis ist jener Preis, der aus den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) im Abrechnungszeitraum entsteht.
Als Wirkarbeit wird jene Energie bezeichnet, die tatsächlich vom Verbraucher abgenommen wird.
Der Leistungspreis ist jener Preis, der durch die Bereitstellung von Energie entsteht.
Der Grundpreis ist eine pauschale Abgeltung für den Administrationsaufwand, der bei Zählerablesungen, Abrechnungen usw. entsteht.
Elektrizitätsabgabe ist die vom Finanzministerium verordnete Energiesteuer auf Strom. Diese wird von den Stadtwerken eingehoben und an das Finanzamt abgeführt.
Die Ökoenergie wurde von der Tiroler Landesregierung zur Förderung von Ökostromanlagen eingeführt. Der Preis ist in ganz Tirol einheitlich.
Unter dem Begriff Ökostrom werden die Stromerzeuger regenerativer Energien zusammengefasst. Diese Stromanbieter stellen den Strom nicht aus vergänglichen Materialien wie Braunkohle, Steinkohle oder Uran her. Der Strom wird nur aus Wasser, Wind und Sonne erzeugt und ist damit umweltfreundlicher.
Netzkosten sind Gebühren für die Benützung des Stromnetzes. Wir sind verpflichtet, diese Kosten separat auszuweisen.
Der monatliche Teilbetrag errechnet sich aus dem voraussichtlich anfallenden Stromverbrauch bis zur nächsten Jahresablesung. Bei einer Neuanmeldung wird der monatliche Teilbetrag einvernehmlich mit Ihnen festgelegt.
Die monatlichen Teilbeträge sind so kalkuliert, dass Sie bei gleichbleibendem Verbrauchsverhalten bei der nächsten Jahresabrechnung keine Nachzahlung befürchten müssen. Erhöhungen Ihrer Teilbeträge können Sie selbständig in unserem Kundenportal unter portal.stwk.at vornehmen. Selbstverständlich können Sie diese auch in unserer Kundenberatung bekannt geben. Senkungen der monatlichen Teilbeträge sind in Absprache mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kundenberatung natürlich auch möglich.
Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Kundenberatung (Tel.: +43 5372 6930 oder kundenberatung). @ stwk.at
Wenn Sie Ihre Stromrechnung mit Erlagschein begleichen, teilen Sie uns für die Überweisung Ihres Guthabens bitte schriftlich Ihre Bankverbindung mit. Wenn Sie die Stromrechnung über eine Einzugsermächtigung bezahlen, überweisen wir Ihr Guthaben automatisch auf Ihr Konto. Guthaben unter 1,-- Euro rechnen wir in die nächste Teilbetragszahlung ein.
Durch die gemeinsame Bezahlung der Jahresverbrauchsabrechnung und des ersten Teilbetrages auf einem Zahlschein sparen Sie sich einen Weg zu Ihrer Bank und zusätzlich eventuell anfallende Bankgebühren.
Sollten während des letzten Abrechnungszeitraumes die Spesen für eine Mahnung nicht bezahlt worden sein, so werden diese Spesen im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Auf der zweiten Mahnung steht der Termin für die Abschaltung. Sollte bis zu diesem Termin die Zahlung nicht eingelangt sein, wird die Stromversorgung für die Anlage ausgeschaltet. Für die Aus- und Einschaltung werden 30 Euro verrechnet.
In Ihrer Anlage ist ein Zweitarifzähler eingebaut. Dieser erfasst den Stromverbrauch zwischen 6 und 22 Uhr und zwischen 22 und 6 Uhr jeweils getrennt. Die getrennte Erfassung des Stromverbrauches ist für Produktberatungen sehr nützlich.
Unsere Stromrechnungen unterliegen klaren gesetzlichen Anforderungen und sind trotz unserer Bemühungen nicht einfach zu lesen und zu verstehen. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Positionen (Energie, Netz, Steuern und Abgaben) lässt sich die Rechnung nicht kürzer gestalten. Wir bitten dafür um Verständnis.
Mehrere Zeiträume können aufgrund von Tarifänderungen, Zählertausch usw. entstehen.
Auf Ihrer Rechnung auf Seite 2 finden Sie unter dem Abrechnungszeitraum welches Produkt (welchen Tarif) Sie beziehen.
Auf der ersten Seite der Rechnung ist die Verbrauchsdifferenz zum Vorjahr anhand einer Grafik ersichtlich. Unter der Grafik wird die Veränderung zum Vorjahr angegeben.
Die Stadtwerke Kufstein stellen ihren Stromkunden für die Dauer von 14 Tagen kostenlos ein Verbrauchs-Messgerät zur Verfügung. Damit lassen sich Stromfresser einfach und schnell enttarnen.
Die Mitarbeiter des Recyclinghofs stehen Ihnen für Abfallberatungen sehr gerne zur Verfügung:
Telefonisch unter +43 5372 6930 390 oder per E-Mail anrecyclinghof @ stwk.at
Montag - Freitag: 8 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 19 Uhr
Samstag: 8 - 12 Uhr
Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen.
Die "Gelben Säcke" werden zu den Öffnungszeiten im Recyclinghof ausgegeben.
Montag - Freitag: 8 - 17 Uhr
Mittwoch: 8 - 19 Uhr
Samstag: 8 - 12 Uhr
Die "Gelben Säcke" erhalten Sie auch rund um die Uhr am Gelben Sack-Automat um 1 Euro. Dieser befindet sich am Parkplatz hinter dem Stadtwerke Gebäude (beim Ladepark).
Wenden Sie sich bitte in solchen Fällen direkt an unsere Fachkräfte vom Recyclinghof unter der Telefonnummer +43 5372 6930 390.
Füllen Sie bitte das Formular "Änderung Müllbehälter" aus oder wenden Sie sich an die Mitarbeiter der Kundenberatung im Erdgeschoss der Stadtwerke Kufstein. Die Mitarbeiter werden die Zustellung durch den Recyclinghof veranlassen.
Öffnungszeiten Kundenberatung:
Montag - Freitag: 7:30 - 17 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 19 Uhr
Telefon: +43 5372 6930
Wenn Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Fachkräfte vom Recyclinghof unter der Telefonnummer +43 5372 6930 390. Falls Sie in einer Wohnung wohnen, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung.
Für diesen Fall erwerben Sie bitte einen Restmüllsack der „Stadt Kufstein“ bei der Kundenberatung im Erdgeschoss der Stadtwerke Kufstein oder im Recyclinghof. Diesen stellen Sie dann bei der normalen Abfuhr neben die Mülltonne. Der Restmüllsack wird folglich von der Müllabfuhr mitgenommen. Mit dem Preis des Restmüllsackes (siehe Tarifblatt) sind die Grundgebühr und die Entsorgung des Sackinhaltes (90 Liter) abgegolten.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Restmüllsäcke in der SB-Müllpresse an der Sammelstelle Münchner Straße zu entsorgen.
Ja, dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:
Kosten für die Abholung (Arbeitsleistung Recyclinghof) und die Entsorgung finden Sie unter Tarife.
Größere Mengen Sperrmüll können sie zu den Öffnungzeiten am Recyclinghof entsorgen. Die Preise für die Entsorgung des Sperrmülls entnehmen Sie bitte dem Tarifblatt.
Die Gebühr ermittelt sich aus den Kosten für die Sammlung, Behandlung und Deponierung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Für die Verrechnung wird die Müllmenge bei jeder Entleerung mit einem Mess-System am Müllauto gemessen und kann somit verursachergerecht (nicht unter Mindestmüllmenge - lt. Abfallgebührenverordnung) verrechnet werden. Details finden Sie im Tarifblatt.
Folgende Aufwände werden durch die Grundgebühr abgedeckt:
Entsorgung von Altpapier, Problemstoffen, Christbaumentsorgung, Flachglas und Metall im Recyclinghof
Reinhaltungs- und Entsorgungskosten der Wertstoffsammelinseln
Abfallberatung
Die Abfallarten und entsprechenden Tarife entnehmen Sie bitte unserem Tarifblatt.
Der Anschluss an die Fernwärme ist im Rahmen der Wohnbausanierung eine förderbare Maßnahme. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Bezirkshauptmannschaft.
Durch Fernwärme werden Emissionen verringert. Zwei Drittel der in Österreich erzeugten Fernwärme werden in sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugt. Dabei wird die Wärme als Nebenprodukt bei der Stromerzeugung genutzt. Ebenso wird Wärme aus Industrie und Gewerbe, aber auch aus der thermischen Abfallverwertung als Fernwärme genutzt. Im ländlichen Raum spielt die Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Nebenprodukten für die Wärmeerzeugung in sogenannten Biomasse-Fernwärmeanlagen eine große Rolle. Auch hier sorgen modernste Filteranlagen dafür, dass der Schadstoffausstoß um ein Vielfaches geringer ist als bei der Verbrennung von Kohle oder Öl in einem privaten Haushalt.
Der Arbeitspreis ist der Tarif für die entnommene Wärmemenge in EURO pro MWh.
Wartungsarbeiten sind praktisch nicht erforderlich. Auch das Ablesen der Heizkostenverteiler ist in den Heizkosten bereits enthalten.
Übrigens betreibt die Bioenergie Kufstein einen 24h-Erreichbarkeitsdienst. Im unwahrscheinlichen Fall eines Gebrechens kann dieses auch nachts und am Wochenende behoben werden.
Das ist die Miete für den Wärmemengenzähler.
Mit Fernwärme kann man während der Heizperiode jede sinnvolle Raumtemperatur erreichen, wie bei anderen Heizformen auch. Eine richtige Dimensionierung der Heizkörper ist Voraussetzung dafür. Ihr Kundenberater der Bioenergie Kufstein berechnet die richtige Größe des Anschlusswertes. Der Anschlusswert ist etwa mit der Auslegung der Kesselgröße bei Ölheizungen vergleichbar.
Die Raumtemperatur können Sie als Fernwärme-Kunde individuell über die Temperaturregelung selbst einstellen. Zusätzlich gibt es Thermostatventile, mit denen eine automatische und daher sehr komfortable Regelung in jedem Raum möglich ist.
Der Anschlusspreis ist der Baukostenzuschuss gerechnet pro kW an Bezugswert für das vorgelagerte Fernwärmenetz.
Fernwärme stammt aus einer Fülle von verschiedenen Erzeugeranlagen. Vor allem Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Blockheizkraftwerke, Biomassekessel und erdgasbefeuerte Kessel spielen eine wichtige Rolle bei der Energieerzeugung. Selbst Gase, die in Mülldeponien entstehen, werden genutzt, um Wärme zu erzeugen.
Diese Methoden zur Erzeugung von Fernwärme machen sie auch in ökologischen Belangen beispielgebend. Das liegt auch daran, dass die Fernwärme nicht direkt in jedem Haushalt, sondern in dezentralen Anlagen produziert wird. Dort werden die Heizmittel weit besser ausgenützt und der Schadstoffausstoß wird durch moderne Filteranlagen minimiert. Die große Zahl an kleineren Wärmeproduktionsanlagen, die sich noch dazu verschiedener Energieträger bedienen, erhöht die Versorgungssicherheit.
Bei bestehenden Anschlüssen aus dem letztjährigen Bezug dividiert durch 11 Monate. Bei Neuanschlüssen aufgrund der Erfahrungswerte im Einvernehmen mit dem Kunden.
Die Wärmeenergie wird in Form von heißem Wasser - über isolierte Rohre - praktisch ohne Verluste zu den Heizanlagen der Kunden transportiert. In der Hausübergabestation erwärmt das ankommende Wasser in einem Wärmetauscher das Hausheizungswasser. Die Funktionsweise des Wärmetauschers ist dabei mit der eines Warmwasserboilers vergleichbar. Wenn das ankommende Wasser durch die Wärmeabgabe abgekühlt ist, wird es wieder zur Erzeugeranlage zurückgepumpt und aufgeheizt.
Gegenüber anderen Heizsystemen hat Fernwärme den großen Vorteil, dass für den Wärmetauscher kein eigener Raum benötigt wird. So eignet sich auch eine Mauernische unter der Stiege für die Montage. Auch erspart man sich den Rauchfang und den Rauchfangkehrer.
Mit Fernwärme sind übrigens sämtliche Heizsysteme jeder Größenordnung - wie Wand- und Fußbodenheizungen oder Radiatoren - betreibbar. Wir sind Ansprechpartner in allen Energiefragen, Sie können bei uns gratis eine persönliche Energieberatung in Anspruch nehmen und Ihre Kosten dadurch zusätzlich reduzieren. Sie genießen höchste Versorgungssicherheit und Vor-Ort-Service.
Der Leistungspreis ist der Tarif für den maximal möglichen Bezug an Leistung gerechnet in kW und Jahr.
Über 90 % der Fernwärme kommen aus einer Kraftwärmekopplungsanlage (KWK), die gleichzeitig Strom und Wärme erzeugt. Diese wird mit Biomasse aus Waldhackgut und Reststoffen der Sägeindustrie befeuert. Die restliche Energie zur Spitzenlastabdeckung und Ausfallreserve wird über Gaskessel abgedeckt, welche nur bei Bedarf zum Einsatz kommen.
Der Energiemix setzt sich im Detail folgendermaßen zusammen:
Jahr 2022: 93,7 % Wärme aus regenerativ befeuerter KWK (Biomasse) und 6,3 % Wärme aus Kesselanlagen fossil
Jahr 2021: 90,76 % Wärme aus regenerativ befeuerter KWK (Biomasse) und 9,24 % Wärme aus Kesselanlagen fossil
Jahr 2020: 92,50 % Wärme aus regenerativ befeuerter KWK (Biomasse) und 7,50 % Wärme aus Kesselanlagen fossil
Folgender Ablauf ist notwendig:
a) Abdrehen aller Wasserausläufe
b) Kontrolle beim Wasserzähler, ob sich dessen Laufrad dreht
c) Horchen auf Fließgeräusche
d) Optische Kontrolle der Wände auf nasse Flecken
Das in der Natur vorkommende Wasser (Grundwasser, Trinkwasser, Seewasser usw.) ist nicht "chemisch rein". Neben gelösten Gasen, wie zum Beispiel Sauerstoff oder Stickstoff, sind im Wasser enthaltene Elemente unter anderem Mineralien, besonders Magnesium- und Kalziumionen (positiv geladene Ionen, die beide auch als sogenannte "Härtebildner" bezeichnet werden). Je mehr von diesen Mineralien im Wasser enthalten sind, desto "härter" ist es. Beim Kochen des Wassers fallen die Kalziumionen als sogenannter Kalk aus. Dieser Vorgang wird als "Wassersteinbildung" bezeichnet. Hartes Wasser erfordert bei Waschvorgängen weiterhin einen Mehrverbrauch an Seife, da sich diese schlecht in hartem Wasser löst, mit den Härtebildnern ausfällt und waschunwirksam wird.
Es könnte sein, dass das Sieb der Auslaufarmaturen verunreinigt oder verkalkt ist. Reinigen Sie dazu bitte das Sieb der Auslaufarmatur. Überprüfen Sie bitte, ob alle Ventile an der Zuleitung und unter dem Waschbecken komplett geöffnet sind. Sollte keine Besserung eintreten, verständigen sie bitte Ihren Hausmeister oder Installateur.
Das Wasser, das aus den Leitungen der Stadtwerke Kufstein kommt, hat einen Härtegrad von 8 dH.
In Wohnanlagen und Betrieben sollten Sie bei der Hausverwaltung nachfragen, ob im Haus gearbeitet wird und der Wasserzufluss gesperrt ist. Wenn das nicht der Fall ist, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnr. +43 5372 6930 324.
Dies ist bei vielen Anwendungen nicht der Fall, auch nicht für die menschliche Gesundheit. Jedoch ist die Effizienz im häuslichen Gebrauch eingeschränkt, da sich z. B. Seife schlechter in hartem Wasser als in weichem löst. In industriellen Anwendungen können bei dem Gebrauch von Wasser ebenfalls Probleme auftreten ("Kesselstein", d.h. Kalkbildung).
Es könnte sein, dass das Sieb der Auslaufarmaturen verunreinigt oder verkalkt ist. Reinigen Sie dazu bitte das Sieb der Auslaufarmatur. Überprüfen Sie bitte, ob alle Ventile an der Zuleitung und unter dem Waschbecken komplett geöffnet sind. Sollte keine Besserung eintreten, verständigen Sie bitte Ihren Hausmeister oder Installateur.
Bakterien und andere Mikroorganismen werden mithilfe einer Desinfektion entfernt. Hierbei werden Substanzen hinzugegeben, die die Bakterien abtöten. Die Desinfektion kann auch mit UV-Licht durchgeführt werden.
Fischergries 2, 6330 Kufstein