Neben der Energieeinsparung, unterstützen Entlastungspakete Haushalte dabei, die Auswirkungen der Teuerungen geringer zu halten. Zusätzlich zur Rechnungserklärung informieren wir zu Unterstützungsmaßnahmen wie Stromkostenzuschuss, Energiekostenausgleich oder Netzkostenzuschuss, die sich auf die Rechnungen auswirken.
Die Strompreisdeckelung vom Bund
Bei mehr als drei Personen im gleichen Haushalt
Für Haushalte mit geringem Einkommen
Der Energiepreis wird für private Haushalte pro Energieliefervertrag bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 Kilowattstunden (kWh) von der Bundesregierung gedeckelt. Das entspricht in etwa 80 Prozent des Verbrauchs eines durchschnittlichen Haushalts. Bis zu dieser Menge sind nur 10 Cent pro kWh für den Energiepreis zu bezahlen.
Dieser Zuschuss gilt seit 1.12.2022 bis voraussichtlich 31.12.2024.
Faktencheck:
Zusätzlich zum Grundkontingent bekommen Mehrpersonenhaushalte mit mehr als drei hauptgemeldeten Personen für die vierte und jede weitere Person einen Stromkostenergänzungszuschuss:
Hinweis: Wurde der Antrag auf das Grundkontingent genehmigt, erfolgt die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses automatisch! Sie müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen.
Faktencheck:
Haushalte mit geringem Einkommen, die von der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag befreit sind, erhalten zusätzlich zum Stromkostenzuschuss einen Netzkostenzuschuss.
Der Netzkostenzuschuss wird in der Höhe von 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte gewährt und ist mit maximal 200 Euro pro Jahr begrenzt.
Der Netzkostenzuschuss wird zwischen 1.1.2023 (Inkrafttreten der neuen Systemnutzungsentgelte-Verordnung der E-Control) und 30.6.2024 gewährt.
Faktencheck:
Fischergries 2, 6330 Kufstein