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Energiegemeinschaften

Energie ist Zukunft

Gemeinschaftlich Energie erzeugen und nutzen

Der Bedarf an umweltfreundlicher Energie wird immer größer. Mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, kurz EAG, können Bürgerinnen und Bürger noch stärker an der Energiewende teilnehmen.

Wir informieren über wichtige Fakten und worauf Sie achten sollten.

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Was sind Energiegemeinschaften?

Die Formen und Möglichkeiten daran teilzunehmen

 

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Bewohnerinnen und Bewohner von Mehrparteienhäusern können Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

So kann etwa eine Photovoltaikanlage auf dem Dach von mehreren Parteien genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die Erzeugungsanlage und die Verbrauchsanlagen an eine Hauptleitung angeschlossen sind.

Eine Durchleitung der erzeugten Energie durch Anlagen des Netzbetreibers oder das öffentliche Netz ist nicht erlaubt.

 

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Eine Gemeinschaft von Erzeugern darf Energie (Strom, Wärme oder Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

Sie nützen die Anlagen eines Netzbetreibers und müssen innerhalb dieses Betreibers angesiedelt sein. Mitglieder oder Gesellschafter können Privat- oder Rechtspersonen sein und im Nahbereich der Erzeugungsanlagen angesiedelt sein.

Als Organisationsform ist vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, die Gemeinnützigkeit und nicht der finanzielle Gewinn steht im Vordergrund.

 

Bürger Energiegemeinschaften (BEG)

Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.

Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf. Wie bei der EEG muss dies in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

Ihr Weg zur
Gründung

Überlegungen und notwendige Schritte

Für die Errichtung einer Energiegemeinschaft sind zunächst einige wichtige Schritte zu klären. Je nach Art der Gemeinschaft gibt es spezifische Eigenheiten für die jeweilige Form.

Grundlegend wichtig ist auf alle Fälle der Kontakt zum Netzbetreiber.

In Kufstein und Umgebung sind das die Ansprechpartner der Stadtwerke Kufstein.

Video: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Klima- und Energiefonds

Registrierung und Aktivierung einer EEG

Sobald bei allen teilnehmenden Zählpunkte Smart-Meter installiert sind und die Gründung einer Energiegemeinschaft abgeschlossen ist, wird die Registrierung und Aktivierung der Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) notwendig.

In einem informativen Video der Energieagentur Tirol werden die folgenden Schritte im Detail erläutert.

Weitere Informationsangebote



Die Serviceseite des Klimaenergie Fonds informiert sehr umfassend über Energiegemeinschaften und bietet hilfreiche Erklärungen sowie praktische Hilfen, wie etwa Vorlagen und Musterverträge, an. 



Auch die Website der E-Control informiert über die Möglichkeiten die man als sogenannte "Prosumer" hat, um selbst Energie zu erzeugen und informiert über die Formen der Energiegemeinschaften.



Die Service- und Beratungsstelle des Landes Tirol informiert ebenfalls über Energiegemeinschaften und bietet im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Gespräche und Termine vor Ort an.

Wir sind für Sie da

Fischergries 2, 6330 Kufstein

Montag-Freitag: 7:30 - 17 Uhr
Mittwoch: 7:30 - 19 Uhr

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